AGB´s

Die Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
der Firma Zigmaline Int. Inh. Torsten Klevers
Rosentalerstrasse 4, A-9020 Klagenfurt/Wörthersee

1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen - soweit im folgenden nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist - ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Soweit die Bedingungen der schriftlichen Einzelverträge (schriftliches Angebot - schriftliche Annahme) Bedingungen vorsehen, die mit den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, so gilt der Vorrang der schriftlichen Einzelverträge vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen als bedungen.

2. Vertragsabschluß

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

3. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder inner-betrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder - soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt - Verzugszinsen in Höhe von 4% über der Sekundärmarktrendite / Bund lt. statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.

5. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung des Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 40 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlichen Schadens zu begehren. Darüber hinaus sind wir für den Fall des (Teil) Rücktrittes vom Vertrag von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder zur Gänze - nach Setzung einer angemessenen Nachfrist - vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz im Sinne der obigen Bestimmungen zu fordern. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 40% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlichen Schadens zu begehren. Darüber hinaus sind wir für den Fall des (Teil) Rücktrittes vom Vertrag von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder zur Gänze – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz im Sinne der obigen Bestimmungen zu fordern.

6. Mahn- und Inkassospesen

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 19,- pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 7,- zu ersetzen AGB (v0103) ZIGMAline LTD Seite 2 von 3. Zusätzlich werden Verzugszinsen in der Höhe von 4% über der Sekundärmarktrendite / Bund lt. Statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank verrechnet. Unabhängig davon sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt mit unserer Vertretung zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde – im Falle einer Einschaltung eines Inkassobüros – bis zu den in der Verordnung des BmwA, BGBI 1996/141 i.d.g.F. genannten Höchstbeträgen – für den Fall der Einschaltung eines Rechtsanwaltes die nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz anfallenden Kosten zu ersetzen hat.

7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden, Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

8. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens (Klagenfurt).

10. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).

11. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

Bei Verbrauchergeschäften können wir uns bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, daß wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen; sofern es sich nicht um eine Gattungsschuld handelt, können wir uns überdies von der Pflicht zur Gewährung einer angemessen Preisminderung dadurch befreien, daß wir in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen. Erfüllungsort ist hier ausschließlich der Firmensitz der ZIGMAline LTD. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Erfüllungsort ist ausschließlich der Firmensitz der ZIGMAline LTD. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne der §§ 377 f HGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Ware gilt auch im Falle der Lieferung eines Alliuts im Sinne des § 378 HGB als genehmigt, wenn nicht binnen 3 Werktagen nach ihrer Übernahme dies schriftlich gerügt wird.

12. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. AGB (v0103) ZIGMAline LTD Seite 3 von 3 Vor Anschluß oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

13. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, daß der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

14. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

15. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

16. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

17. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit mit dem Sitz in Klagenfurt. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

18. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, daß auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Weiters behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden unter der von ihm angegebenen Mail Adresse Newsletter sowie andere Informationen und Werbungen zu senden, wobei das ausdrückliche Einverständnis hierfür vom Kunden, mit dessen Zurkenntnisnahme und dadurch Annahme unserer AGBs, erklärt wird.

19. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne an den vorliegenden Bestimmungen der allgemeinem Geschäftsbedingungen als nicht wirksam erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hievon unberührt. An die Stelle einer allenfalls unwirksamen Bestimmung gilt die jeweils geltende gesetzliche Regelung.


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